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HABSUCHT

Habgier oder Habsucht ist das übersteigerte Streben nach materiellem Besitz,
unabhängig von dessen Nutzen, und eng verwandt mit dem Geiz,
der übertriebenen Sparsamkeit und dem Unwillen zu teilen.

Die Habgier wird in vielen Kulturen moralisch verurteilt und zieht auch in
Sagen, Märchen und Religionen Strafen nach sich.

So wird in der griechischen Mythologie vom phrygischen König Midas erzählt,
er habe, um sich von seiner Tributpflicht zu lösen und selbst Reichtum anzuhäufen, Dionysos
gebeten, alles, was er berühre, möge zu Gold werden.
Dionysos gewährte ihm diesen Wunsch, doch nun war Midas zum Verhungern verdammt,
da sich auch seine Nahrung in Gold verwandelte.
Schließlich gelang es ihm, sich durch ein Bad im Fluss Paktolos von diesem Geschenk zu befreien.

IM STRAFRECHT
Die Habgier spielt eine besondere Rolle im deutschen Strafrecht als Tatbestandsmerkmal
des Mordes (§ 211 StGB) und ist eines der Merkmale, das eine Tötung als Mord qualifiziert.
Habgier wird von der Rechtswissenschaft als "rücksichtsloses Streben nach Gewinn um
jeden Preis" definiert.
Sie gehört zum subjektiven Tatbestand (Mordmerkmal der ersten Gruppe).
Damit das Vorliegen der Habsucht bejaht werden kann, muss sie nicht das einzige Motiv
der Tötung sein, aber tatbeherrschend und/oder „bewusstseinsdominant“.
Es genügt nach – umstrittener – Auffassung nicht, wenn der Täter durch die Tötung
allein Aufwendungen erspart. Der Täter muss vielmehr durch die Tat sein Vermögen
objektiv wie auch aus seiner Sicht unmittelbar vermehren
(beim Versuch ist beim Ausbleiben des Erfolges auf die Wahrscheinlichkeit abzustellen).

Der professionelle und wissenschaftliche Sprachgebrauch in den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Psychologie und Soziale Arbeit bevorzugt mittlerweile die Formulierungen des ICD-10 und spricht von Abhängigkeit und speziell vom Abhängigkeitssyndrom für substanzgebundene Abhängigkeiten. Die Vermeidung des Terminus Sucht sollte die Stigmatisierung Erkrankter vermeiden und deutlich machen, dass es sich bei Abhängigkeiten um Krankheiten handelt. Die Begrenzung des Abhängigkeitssyndroms auf stoffliche Abhängigkeiten macht zudem auf Unterschiede zu nichtstofflichen Abhängigkeiten aufmerksam; dieser Begriff ist damit differenzierter als Sucht, welche unterschiedslos stoffliche und nichtstoffliche Abhängigkeiten umfasst.

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